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   BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23   

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https://dejure.org/2023,8224
BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23 (https://dejure.org/2023,8224)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2023 - 5 StR 78/23 (https://dejure.org/2023,8224)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2023 - 5 StR 78/23 (https://dejure.org/2023,8224)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 457 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23
    Der Strafausspruch weist auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf.
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23
    Der Strafausspruch weist auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf.
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23
    Das Landgericht hat mithin das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes (Sicherstellung der gehandelten Betäubungsmittel) strafschärfend gewertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 10; Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19

    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23
    Das Landgericht hat mithin das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes (Sicherstellung der gehandelten Betäubungsmittel) strafschärfend gewertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 10; Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 340/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23
    Erst nach Verneinung dieser Möglichkeit hätte der konkreten Strafzumessung der (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderte Regelstrafrahmen zugrunde gelegt werden dürfen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 16. November 2022 - 3 StR 371/22; vom 15. November 2022 - 3 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 51, 52).
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 371/22

    Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe (minder schwerer

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23
    Erst nach Verneinung dieser Möglichkeit hätte der konkreten Strafzumessung der (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderte Regelstrafrahmen zugrunde gelegt werden dürfen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 16. November 2022 - 3 StR 371/22; vom 15. November 2022 - 3 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 51, 52).
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 495/23

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung des

    Das Landgericht hat mithin das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes (Sicherstellung der gehandelten Betäubungsmittel) strafschärfend gewertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22; Beschluss vom 11. April 2023 - 5 StR 78/23).
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